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Strafrecht

Strafrecht in Stuttgart.

Vorladung, Strafbefehl oder Anklage: Ich ordne den Verfahrensstand mit Ihnen ein und bespreche das weitere Vorgehen persönlich.

Ein strafrechtliches Verfahren ist oft mit großer Unsicherheit und Angst verbunden. Ob Sie eine Vorladung erhalten, sich in Untersuchungshaft befinden oder als Beschuldigter geführt werden – ich stehe Ihnen entschlossen zur Seite. Als erfahrener Rechtsanwalt verteidige ich Sie vom ersten Verdacht bis zum Urteil – und darüber hinaus.

Kompetente Verteidigung im Strafrecht

  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Gewaltstraftaten
  • Jugendstrafrecht
  • Organisierte Kriminalität
  • Opfervertretung

Meine Kernleistungen im Überblick

1. Ermittlungsverfahren

Bereits im frühen Stadium eines Strafverfahrens stelle ich die entscheidenden Weichen. Ich begleite Sie zu polizeilichen Vernehmungen, bei Hausdurchsuchungen und Fragen zur Untersuchungshaft. Ich schütze Ihre Rechte aktiv und übernehme die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden – noch vor einer möglichen Anklage.

2. Hauptverhandlung & Prozessführung

Im Fall einer Anklage vertrete ich Sie konsequent und strategisch vor Gericht. Ich analysiere die Beweismittel, stelle Anträge auf Entlastung und verteidige Sie mit juristischer Genauigkeit und Erfahrung – klar, strukturiert und zielgerichtet.

3. Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht

In komplexen Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen verteidige ich Führungskräfte, Unternehmer und Selbstständige – z. B. bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, Untreue, Insolvenzverschleppung oder des Betrugs. Bei Bedarf arbeite ich eng mit Steuerberatern oder Sachverständigen zusammen.

4. Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht

Im Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht ist schnelles Handeln entscheidend. Ich strebe mildernde Umstände, Verfahrenseinstellungen oder außergerichtliche Lösungen an. Ich berücksichtige die Schutzbedürfnisse junger Mandanten ebenso wie die Risiken spezieller BtM-Verfahren.

5. Opfervertretung & Nebenklage

Als Opfer einer Straftat haben Sie Rechte – ich mache sie für Sie geltend. Ich vertrete Sie als Nebenkläger, begleite Sie prozessual, beantrage Schadensersatz und Schmerzensgeld und stärke Ihre Stellung gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft.

Pflichtverteidigung

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass jede beschuldigte Person in einem Strafverfahren automatisch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 140 StPO. Dieser regelt, in welchen Fällen eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegt.

Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt beispielsweise vor, wenn:
  • zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht, Landgericht oder Schöffengericht stattfindet,

  • Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird,

  • das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann,

  • Sie einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorgeführt werden,

  • Sie sich auf richterliche Anordnung in einer Anstalt befinden,

  • Ihre Unterbringung zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens nach § 81 StPO in Betracht kommt,

  • ein Sicherungsverfahren durchgeführt werden soll,

  • Ihr bisheriger Verteidiger ausgeschlossen wurde,

  • dem Verletzten ein Anwalt beigeordnet wurde,

  • eine richterliche Vernehmung stattfindet, bei der die Mitwirkung eines Verteidigers zur Wahrung Ihrer Rechte erforderlich ist,

  • Sie seh-, hör- oder sprachbehindert sind und die Bestellung beantragen.

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Pflichtverteidigung, wenn:
  • die Schwere der Tat,

  • die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder

  • die besondere Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheinen lassen – oder wenn Sie sich erkennbar nicht selbst verteidigen können.

Ein weiterer Irrtum ist die Annahme, dass eine Pflichtverteidigung grundsätzlich kostenfrei ist. Zwar wird die Vergütung des Pflichtverteidigers zunächst von der Staatskasse übernommen, doch im Falle einer Verurteilung gelten diese Kosten als Teil der Verfahrenskosten. Das bedeutet: Der Staat verlangt die gezahlten Pflichtverteidigerkosten in der Regel vom Verurteilten zurück. Lediglich im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse sämtliche Kosten, und Sie müssen nichts zurückzahlen.

Die Pflichtverteidigervergütung liegt in der Regel unterhalb der eines Wahlverteidigers. Daher ergibt sich unter Umständen ein gewisser finanzieller Vorteil für den Beschuldigten – jedoch nur hinsichtlich der Vergütungshöhe, nicht hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung im Falle einer Verurteilung.

Wenn in Ihrem Fall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, übernehme ich gerne Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger – professionell, engagiert und mit der nötigen Erfahrung im Strafrecht.

Jetzt handeln – Schweigen schützt

Je früher Sie mich kontaktieren, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen. Sprechen Sie keinesfalls mit Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie mit mir gesprochen haben – Schweigen ist Ihr gutes Recht.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie nicht bei der Polizei erscheinen oder aussagen. Ich rate Ihnen: Schweigen Sie – und holen Sie zuerst anwaltlichen Rat ein.

Nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Ich prüfe Ihren Fall und übernehme Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Schweigen Sie. Unterschreiben Sie nichts. Kontaktieren Sie mich sofort. Ich bin in solchen Fällen kurzfristig erreichbar.

Die Strafe hängt vom Tatvorwurf, dem bisherigen Strafregister und dem Verfahrensverlauf ab. Ich analysiere Ihre Lage und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Ja – z. B. bei geringer Schuld, fehlender Beweislage oder im Jugendstrafrecht. Ich prüfe Ihre Chancen und setze mich für eine Einstellung ein, wenn möglich.

So beginnt die Zusammenarbeit

Der nächste Schritt
muss nicht schwer sein.

Von Ihrer ersten Frage
zu einem klaren weiteren Vorgehen.

  1. 01

    Anliegen schildern

    Wählen Sie Ihr Thema und teilen Sie mir die wichtigsten Eckdaten mit – online, telefonisch oder per WhatsApp.

  2. 02

    Situation einordnen

    Ich bespreche mit Ihnen die benötigten Unterlagen, den Beratungsumfang und die voraussichtlichen Kosten.

  3. 03

    Gemeinsam entscheiden

    Nach der persönlichen Prüfung vereinbare ich mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sie wissen, was als Nächstes passiert.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.
Bevor Sie sich entscheiden.

Sie haben eine andere Frage?

Frage anklicken, um die Antwort zu lesen. Die erste Antwort ist bereits geöffnet.

Was kostet die erste Kontaktaufnahme?

Sie können Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist nicht automatisch eine kostenlose Rechtsberatung.

Spreche ich direkt mit Stefan Müller?

Ich führe meine Kanzlei persönlich. Die rechtliche Beratung und das weitere Vorgehen bespreche ich selbst mit Ihnen – verständlich und auf Augenhöhe.

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin sinnvoll?

Hilfreich sind das betreffende Schreiben, bekannte Termine und eine kurze zeitliche Übersicht. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, gerichtliche Schreiben oder vorhandene Vereinbarungen hinzu. Übermitteln Sie bitte nur notwendige Unterlagen.

Kann ich per WhatsApp Kontakt aufnehmen?

Ja. Schildern Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich und verzichten Sie auf Sprachnachrichten. Besonders sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst telefonisch mit mir ab. WhatsApp ist freiwillig; Telefon und Kontaktformular stehen als Alternativen zur Verfügung.

Ist auch eine Besprechung per Video möglich?

Ich biete Besprechungen auf Wunsch auch per Videokonferenz an. Teilen Sie mir Ihren Wunsch bei der Terminvereinbarung mit.

Was gilt, wenn bereits eine Frist läuft?

Bitte nennen Sie die Frist direkt und nehmen Sie möglichst telefonisch Kontakt auf. Eine Nachricht über diese Website, per E-Mail oder WhatsApp wahrt keine gerichtliche oder gesetzliche Frist. Warten Sie bei dringenden Angelegenheiten nicht allein auf eine Rückmeldung.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung angeben?

Bei arbeitsrechtlichen Anfragen können Sie zum Abschluss angeben, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und bei welchem Anbieter. Ob der konkrete Fall gedeckt ist, muss gesondert geprüft werden.

Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?

Nein. Die Anfrage ist zunächst eine Kontaktaufnahme. Ob und in welchem Umfang ich Ihren Fall übernehme, kläre ich ausdrücklich mit Ihnen.

Kontaktieren Sie mich

Ihr Anliegen verdient
ein persönliches Gespräch.

Schildern Sie mir kurz, was Sie beschäftigt.
Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

Per WhatsApp schreiben

Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich – keine Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst persönlich mit mir ab.

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Unverbindliche Ersteinschätzung

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