Persönlich für Sie in Stuttgart0711 78118980info@kanzlei-ra-mueller.de

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in Stuttgart.

Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag? Ich prüfe Ihre Situation und bespreche mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Ob Berufseinstieg, leitende Position oder langjährige Tätigkeit – das Arbeitsverhältnis prägt Ihren Lebensunterhalt und Ihre Lebensqualität. Kommt es zu Konflikten, stehe ich Ihnen als spezialisierter Partner zur Seite und sichere Ihre Rechte schnell, strategisch und konsequent. An meinen Standorten in Lörrach, Freiburg und Stuttgart vertrete ich Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts.

Warum Sie mir vertrauen können

  • Über zehn Jahre Spezialisierung im Arbeitsrecht

  • Persönliche Betreuung ausschließlich durch mich – keine Weiterleitung an Junior-Anwälte

  • Schnelle Reaktionszeiten – Erstberatung in der Regel innerhalb von 24 Stunden

  •  Persönliche Beratung in Lörrach, Freiburg oder Stuttgart – oder digital per Videokonferenz

  • Transparente Kostenstruktur durch Honorarvereinbarung oder gesetzliche Gebühren (RVG)

Meine Leistungen im Überblick

1. Kündigung & Kündigungsschutzklage

Bei einer Kündigung zählt jede Stunde – die Klagefrist beträgt nur drei Wochen. Ich prüfe die Wirksamkeit, berate Sie zu Abfindungen oder einer Weiterbeschäftigung und vertrete Ihre Interessen entschlossen vor dem Arbeitsgericht.

2. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag kann finanzielle Nachteile oder Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen. Ich prüfe den Vertrag im Detail, kläre Sie über Risiken auf und verhandle faire Konditionen – z. B. zur Abfindung, Freistellung oder zum Zeugnis.

3. Arbeitsvertrag & nachvertragliche Pflichten

Der Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Ich analysiere Regelungen zu Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit oder Rückzahlungspflicht und helfe Ihnen bei der rechtssicheren Durchsetzung oder Gestaltung.

4. Lohn, Gehalt & variable Vergütung

Sie warten auf Gehalt, Bonus oder Prämien? Ich prüfe Ihre Ansprüche, berechne offene Beträge und setze Ihre Forderungen konsequent durch – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.

5. Abmahnung, Versetzung, Mobbing

Ich prüfe die rechtliche Grundlage bei Abmahnungen oder Versetzungen und veranlasse, dass unberechtigte Einträge aus der Personalakte entfernt werden. In Mobbingfällen sichere ich Beweise und setze Ihre Ansprüche entschlossen durch.

6. Zeugnis – Formulierung & Korrektur

Ein ungenaues oder unvorteilhaftes Arbeitszeugnis kann Ihre berufliche Entwicklung beeinträchtigen. Ich prüfe Ihr Zeugnis und sorge für eine faire, leistungsgerechte Korrektur.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Gerichtsgebühren fallen nur bei einem Urteil an. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Eine grobe Faustregel lautet 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Faktoren wie Verhandlungsgeschick, Kündigungsgrund oder wirtschaftliche Lage beeinflussen den tatsächlichen Betrag.

Bei verhaltensbedingten Kündigungen in der Regel ja – es sei denn, es liegt ein besonders schwerwiegender Vertragsverstoß vor.

Jetzt handeln – Fristen laufen!

Sie haben eine Kündigung erhalten, einen Aufhebungsvertrag vorliegen oder Lohnrückstände? Kontaktieren Sie mich noch heute, damit ich Ihre Rechte effektiv sichern kann.

So beginnt die Zusammenarbeit

Der nächste Schritt
muss nicht schwer sein.

Von Ihrer ersten Frage
zu einem klaren weiteren Vorgehen.

  1. 01

    Anliegen schildern

    Wählen Sie Ihr Thema und teilen Sie mir die wichtigsten Eckdaten mit – online, telefonisch oder per WhatsApp.

  2. 02

    Situation einordnen

    Ich bespreche mit Ihnen die benötigten Unterlagen, den Beratungsumfang und die voraussichtlichen Kosten.

  3. 03

    Gemeinsam entscheiden

    Nach der persönlichen Prüfung vereinbare ich mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sie wissen, was als Nächstes passiert.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.
Bevor Sie sich entscheiden.

Sie haben eine andere Frage?

Frage anklicken, um die Antwort zu lesen. Die erste Antwort ist bereits geöffnet.

Was kostet die erste Kontaktaufnahme?

Sie können Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist nicht automatisch eine kostenlose Rechtsberatung.

Spreche ich direkt mit Stefan Müller?

Ich führe meine Kanzlei persönlich. Die rechtliche Beratung und das weitere Vorgehen bespreche ich selbst mit Ihnen – verständlich und auf Augenhöhe.

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin sinnvoll?

Hilfreich sind das betreffende Schreiben, bekannte Termine und eine kurze zeitliche Übersicht. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, gerichtliche Schreiben oder vorhandene Vereinbarungen hinzu. Übermitteln Sie bitte nur notwendige Unterlagen.

Kann ich per WhatsApp Kontakt aufnehmen?

Ja. Schildern Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich und verzichten Sie auf Sprachnachrichten. Besonders sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst telefonisch mit mir ab. WhatsApp ist freiwillig; Telefon und Kontaktformular stehen als Alternativen zur Verfügung.

Ist auch eine Besprechung per Video möglich?

Ich biete Besprechungen auf Wunsch auch per Videokonferenz an. Teilen Sie mir Ihren Wunsch bei der Terminvereinbarung mit.

Was gilt, wenn bereits eine Frist läuft?

Bitte nennen Sie die Frist direkt und nehmen Sie möglichst telefonisch Kontakt auf. Eine Nachricht über diese Website, per E-Mail oder WhatsApp wahrt keine gerichtliche oder gesetzliche Frist. Warten Sie bei dringenden Angelegenheiten nicht allein auf eine Rückmeldung.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung angeben?

Bei arbeitsrechtlichen Anfragen können Sie zum Abschluss angeben, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und bei welchem Anbieter. Ob der konkrete Fall gedeckt ist, muss gesondert geprüft werden.

Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?

Nein. Die Anfrage ist zunächst eine Kontaktaufnahme. Ob und in welchem Umfang ich Ihren Fall übernehme, kläre ich ausdrücklich mit Ihnen.

Kontaktieren Sie mich

Ihr Anliegen verdient
ein persönliches Gespräch.

Schildern Sie mir kurz, was Sie beschäftigt.
Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

Per WhatsApp schreiben

Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich – keine Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst persönlich mit mir ab.

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Unverbindliche Ersteinschätzung

Worum geht es bei Ihnen?

Mit wenigen Angaben bereiten Sie das erste Gespräch vor.

Persönlich & vertraulichUnterlagen ergänzen
Eine Website-Anfrage wahrt keine Frist. Bei dringenden Anliegen bitte anrufen.
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Ihr erster Schritt

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Schritt für Schritt zu den wichtigsten Angaben.

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  2. Details
  3. Kontakt
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