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Familienrecht

Familienrecht in Stuttgart.

Bei Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu Kindern begleite ich Sie mit rechtlicher Klarheit und einem Blick für Ihre persönliche Situation.

Familiäre Konflikte betreffen nicht nur rechtliche Regelungen, sondern auch persönliche und emotionale Lebensbereiche. Ob bei einvernehmlicher Scheidung, Unterhaltsfragen oder dem Sorgerecht – ich begleite Sie mit rechtlicher Klarheit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick. Mein Ziel: faire, tragfähige Lösungen, die Ihre Interessen wahren und Konflikte vermeiden.

Familienrecht - mit Erfahrung und Vertrauen

  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung

Im Familienrecht steht für viele Mandantinnen und Mandanten die Ehescheidung im Fokus. Die sinnvollste Herangehensweise ist oft die einvernehmliche Scheidung.

Meine Kernleistungen im Überblick

1. Scheidung

Eine Scheidung bringt zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen mit sich. Ich erläutere Ihnen den Ablauf, kläre die Voraussetzungen und unterstütze Sie bei der Zusammenstellung aller Unterlagen. Bei einvernehmlichen Scheidungen strebe ich eine faire und kostenschonende Abwicklung an – mit Fokus auf Ihre Rechte und Interessen.

2. Unterhalt

In Trennungs- oder Scheidungssituationen ist die Unterhaltsfrage zentral. Ich berechne mögliche Ansprüche auf Kindes-, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt, prüfe bestehende Regelungen und setze Ihre Rechte durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

3. Sorgerecht & Umgang

Sind Kinder betroffen, steht ihr Wohl im Mittelpunkt. Ich helfe bei der Ausgestaltung des gemeinsamen oder alleinigen Sorgerechts, formuliere Umgangsregelungen und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Jugendamt oder vor Gericht – mit dem Ziel tragfähiger und kindgerechter Lösungen.

4. Vermögensauseinandersetzung

Nach einer Trennung ist eine faire Aufteilung des Vermögens unerlässlich. Ich kläre Fragen zum Zugewinnausgleich, werte gemeinsames Eigentum aus und begleite Sie bei der rechtssicheren Trennung von Konten, Schulden oder Immobilien – strukturiert und transparent.

5. Einvernehmliche Lösungen

Nicht jede Trennung verläuft im Streit. Ich fördere sachliche Gespräche und begleite außergerichtliche Einigungen – z. B. in Form von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. So vermeiden Sie unnötige Eskalation, sparen Kosten und behalten rechtlichen Schutz.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 4 bis 8 Monate. Verzögerungen treten auf, wenn z. B. Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich mitgeregelt werden.

Nein. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller. Der andere Ehegatte kann dem Antrag zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein.

Die Berechnung erfolgt nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich sind das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes.

Sorgerecht betrifft grundlegende Entscheidungen zum Leben des Kindes (z. B. Schulwahl, medizinische Versorgung). Umgangsrecht regelt, wie oft und wann das Kind Kontakt zum anderen Elternteil hat.

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus Einkommen und Vermögen beider Ehepartner ergibt. Ich berechne für Sie gerne im Vorfeld eine realistische Einschätzung.

Jetzt handeln – für Ihre Familie, Ihre Zukunft, Ihr Recht

Sie stehen vor einer Trennung oder einer schwierigen Sorge- oder Unterhaltssituation? Zögern Sie nicht. Je früher Sie rechtliche Unterstützung erhalten, desto besser sichere ich Ihre Interessen. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Erstgespräch – diskret, kompetent und lösungsorientiert.

So beginnt die Zusammenarbeit

Der nächste Schritt
muss nicht schwer sein.

Von Ihrer ersten Frage
zu einem klaren weiteren Vorgehen.

  1. 01

    Anliegen schildern

    Wählen Sie Ihr Thema und teilen Sie mir die wichtigsten Eckdaten mit – online, telefonisch oder per WhatsApp.

  2. 02

    Situation einordnen

    Ich bespreche mit Ihnen die benötigten Unterlagen, den Beratungsumfang und die voraussichtlichen Kosten.

  3. 03

    Gemeinsam entscheiden

    Nach der persönlichen Prüfung vereinbare ich mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sie wissen, was als Nächstes passiert.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.
Bevor Sie sich entscheiden.

Sie haben eine andere Frage?

Frage anklicken, um die Antwort zu lesen. Die erste Antwort ist bereits geöffnet.

Was kostet die erste Kontaktaufnahme?

Sie können Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist nicht automatisch eine kostenlose Rechtsberatung.

Spreche ich direkt mit Stefan Müller?

Ich führe meine Kanzlei persönlich. Die rechtliche Beratung und das weitere Vorgehen bespreche ich selbst mit Ihnen – verständlich und auf Augenhöhe.

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin sinnvoll?

Hilfreich sind das betreffende Schreiben, bekannte Termine und eine kurze zeitliche Übersicht. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, gerichtliche Schreiben oder vorhandene Vereinbarungen hinzu. Übermitteln Sie bitte nur notwendige Unterlagen.

Kann ich per WhatsApp Kontakt aufnehmen?

Ja. Schildern Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich und verzichten Sie auf Sprachnachrichten. Besonders sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst telefonisch mit mir ab. WhatsApp ist freiwillig; Telefon und Kontaktformular stehen als Alternativen zur Verfügung.

Ist auch eine Besprechung per Video möglich?

Ich biete Besprechungen auf Wunsch auch per Videokonferenz an. Teilen Sie mir Ihren Wunsch bei der Terminvereinbarung mit.

Was gilt, wenn bereits eine Frist läuft?

Bitte nennen Sie die Frist direkt und nehmen Sie möglichst telefonisch Kontakt auf. Eine Nachricht über diese Website, per E-Mail oder WhatsApp wahrt keine gerichtliche oder gesetzliche Frist. Warten Sie bei dringenden Angelegenheiten nicht allein auf eine Rückmeldung.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung angeben?

Bei arbeitsrechtlichen Anfragen können Sie zum Abschluss angeben, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und bei welchem Anbieter. Ob der konkrete Fall gedeckt ist, muss gesondert geprüft werden.

Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?

Nein. Die Anfrage ist zunächst eine Kontaktaufnahme. Ob und in welchem Umfang ich Ihren Fall übernehme, kläre ich ausdrücklich mit Ihnen.

Kontaktieren Sie mich

Ihr Anliegen verdient
ein persönliches Gespräch.

Schildern Sie mir kurz, was Sie beschäftigt.
Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

Per WhatsApp schreiben

Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich – keine Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst persönlich mit mir ab.

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Unverbindliche Ersteinschätzung

Worum geht es bei Ihnen?

Mit wenigen Angaben bereiten Sie das erste Gespräch vor.

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