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Strafrecht

Vorladung erhalten: Erst das Schreiben einordnen.

Wer lädt Sie vor und in welcher Rolle? Diese Angaben sind wichtig, bevor Sie auf eine Vorladung reagieren.

Die kurze Antwort

Prüfen Sie Absender, Ihre im Schreiben genannte Rolle und den Termin. Als beschuldigte Person dürfen Sie zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Welche Pflichten im konkreten Fall bestehen, hängt vom Schreiben ab.

Die Rolle im Verfahren ist entscheidend

Eine Vorladung als Zeuge ist anders zu beurteilen als eine Vorladung als Beschuldigter. Übernehmen Sie deshalb keine pauschalen Tipps aus dem Internet. Halten Sie das vollständige Schreiben bereit, damit die konkrete Situation eingeordnet werden kann.

Vor einer Aussage beraten lassen

§ 136 StPO regelt die Belehrung beschuldigter Personen: Sie dürfen sich zur Beschuldigung äußern oder zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Das ist kein allgemeiner Rat, jedes behördliche Schreiben zu ignorieren.

Für das erste Gespräch reichen die Eckdaten

Notieren Sie Absender, Aktenzeichen, Termin und Ihre Rolle. Eine ausführliche Schilderung des Vorwurfs in einem offenen Formular ist für die erste Kontaktaufnahme nicht nötig. Vertrauliche Einzelheiten bespreche ich persönlich mit Ihnen.

Checkliste für Ihr Gespräch

  • Alle Seiten der Ladung sichern
  • Rolle und ladende Stelle ablesen
  • Termin und Aktenzeichen notieren
  • Vertrauliche Einzelheiten persönlich besprechen

Amtliche Quellen

Quellen geprüft am 06.10.2026. Redaktion: Marketing Ritter mit KI-Unterstützung. Keine anwaltliche Prüfung dieses neuen Textes behauptet.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.
Bevor Sie sich entscheiden.

Sie haben eine andere Frage?

Was kostet die erste Kontaktaufnahme?

Sie können Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist nicht automatisch eine kostenlose Rechtsberatung.

Spreche ich direkt mit Stefan Müller?

Ich führe meine Kanzlei persönlich. Die rechtliche Beratung und das weitere Vorgehen bespreche ich selbst mit Ihnen – verständlich und auf Augenhöhe.

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin sinnvoll?

Hilfreich sind das betreffende Schreiben, bekannte Termine und eine kurze zeitliche Übersicht. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, gerichtliche Schreiben oder vorhandene Vereinbarungen hinzu. Übermitteln Sie bitte nur notwendige Unterlagen.

Kann ich per WhatsApp Kontakt aufnehmen?

Ja. Schildern Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich und verzichten Sie auf Sprachnachrichten. Besonders sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst telefonisch mit mir ab. WhatsApp ist freiwillig; Telefon und Kontaktformular stehen als Alternativen zur Verfügung.

Ist auch eine Besprechung per Video möglich?

Ich biete Besprechungen auf Wunsch auch per Videokonferenz an. Teilen Sie mir Ihren Wunsch bei der Terminvereinbarung mit.

Was gilt, wenn bereits eine Frist läuft?

Bitte nennen Sie die Frist direkt und nehmen Sie möglichst telefonisch Kontakt auf. Eine Nachricht über diese Website, per E-Mail oder WhatsApp wahrt keine gerichtliche oder gesetzliche Frist. Warten Sie bei dringenden Angelegenheiten nicht allein auf eine Rückmeldung.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung angeben?

Bei arbeitsrechtlichen Anfragen können Sie zum Abschluss angeben, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und bei welchem Anbieter. Ob der konkrete Fall gedeckt ist, muss gesondert geprüft werden.

Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?

Nein. Die Anfrage ist zunächst eine Kontaktaufnahme. Ob und in welchem Umfang ich Ihren Fall übernehme, kläre ich ausdrücklich mit Ihnen.

Kontaktieren Sie mich

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Schildern Sie mir kurz, was Sie beschäftigt.
Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

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Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich – keine Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen stimmen Sie bitte zunächst persönlich mit mir ab.

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