Prüfen Sie Absender, Ihre im Schreiben genannte Rolle und den Termin. Als beschuldigte Person dürfen Sie zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Welche Pflichten im konkreten Fall bestehen, hängt vom Schreiben ab.
Die Rolle im Verfahren ist entscheidend
Eine Vorladung als Zeuge ist anders zu beurteilen als eine Vorladung als Beschuldigter. Übernehmen Sie deshalb keine pauschalen Tipps aus dem Internet. Halten Sie das vollständige Schreiben bereit, damit die konkrete Situation eingeordnet werden kann.
Vor einer Aussage beraten lassen
§ 136 StPO regelt die Belehrung beschuldigter Personen: Sie dürfen sich zur Beschuldigung äußern oder zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Das ist kein allgemeiner Rat, jedes behördliche Schreiben zu ignorieren.
Für das erste Gespräch reichen die Eckdaten
Notieren Sie Absender, Aktenzeichen, Termin und Ihre Rolle. Eine ausführliche Schilderung des Vorwurfs in einem offenen Formular ist für die erste Kontaktaufnahme nicht nötig. Vertrauliche Einzelheiten bespreche ich persönlich mit Ihnen.
Checkliste für Ihr Gespräch
- Alle Seiten der Ladung sichern
- Rolle und ladende Stelle ablesen
- Termin und Aktenzeichen notieren
- Vertrauliche Einzelheiten persönlich besprechen
Amtliche Quellen
Quellen geprüft am 06.10.2026. Redaktion: Marketing Ritter mit KI-Unterstützung. Keine anwaltliche Prüfung dieses neuen Textes behauptet.

