Sichern Sie das Kündigungsschreiben und notieren Sie, wann und wie es Ihnen zugegangen ist. Halten Sie Vertrag und relevante Abrechnungen bereit. Lassen Sie eine laufende Frist unabhängig davon prüfen, ob schon alle Unterlagen vollständig sind.
Zuerst den Zugang festhalten
Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Entscheidend ist deshalb nicht nur das Datum auf dem Brief. Notieren Sie, wann Sie ihn erhalten haben und welche Umstände Sie dazu noch wissen. Besonderheiten und Ausnahmen müssen persönlich geprüft werden.
Was ich für das erste Gespräch benötige
Bringen Sie möglichst die vollständige Kündigung, den Arbeitsvertrag mit Ergänzungen und aktuelle Lohnabrechnungen mit. Sind bereits Abmahnungen, ein Abfindungsangebot oder ein Aufhebungsvertrag vorhanden, gehören auch diese dazu. Eine kurze Chronologie erleichtert die Einordnung.
Nicht auf den perfekten Ordner warten
Fehlt ein Dokument, ist das kein Grund, die Kontaktaufnahme aufzuschieben. Teilen Sie mir mit, was noch fehlt und ob bereits ein Termin oder eine Frist bekannt ist. Im Gespräch kläre ich mit Ihnen, welche Unterlagen anschließend wirklich gebraucht werden.
Checkliste für Ihr Gespräch
- Kündigung vollständig sichern, Umschlag aufbewahren
- Zugang mit Datum und Umständen notieren
- Arbeitsvertrag und Nachträge zusammenstellen
- Bekannte Fristen beim Erstkontakt ausdrücklich nennen
Amtliche Quellen
Quellen geprüft am 06.10.2026. Redaktion: Marketing Ritter mit KI-Unterstützung. Keine anwaltliche Prüfung dieses neuen Textes behauptet.

