Klären Sie vor einer Beauftragung, welche Leistung Sie benötigen und wie sie vergütet wird. Eine unverbindliche Anfrage und eine rechtliche Beratung sind unterschiedliche Schritte.
Anfrage, Beratung oder Vertretung?
Eine erste Nachricht beschreibt zunächst Ihr Anliegen. Eine rechtliche Prüfung, ein Schreiben an die Gegenseite oder die Vertretung in einem Verfahren gehen darüber hinaus. Fragen Sie deshalb konkret, welche Leistung besprochen ist und was noch nicht zum Auftrag gehört.
Vergütung verständlich besprechen
Für eine Beratung sieht § 34 RVG grundsätzlich vor, auf eine Gebührenvereinbarung hinzuwirken. Ohne Vereinbarung gelten gesetzliche Regelungen. Entscheidend sind unter anderem Art und Umfang der Tätigkeit. Eine pauschale Preisangabe ohne Einordnung kann daher in die Irre führen.
Was vor dem Auftrag auf die Liste gehört
Notieren Sie, ob es um ein einzelnes Schreiben, eine Besprechung oder ein laufendes Verfahren geht. Fragen Sie nach möglichen weiteren Kosten und danach, wann eine zusätzliche Beauftragung erforderlich wäre. Ich bespreche Umfang und voraussichtliche Kosten mit Ihnen, bevor kostenpflichtige Schritte beginnen.
Checkliste für Ihr Gespräch
- Gewünschte Leistung benennen
- Vergütungsgrundlage vorab klären
- Mögliche Zusatzkosten ansprechen
- Vereinbarung und Auftrag aufbewahren
Amtliche Quellen
Quellen geprüft am 06.10.2026. Redaktion: Marketing Ritter mit KI-Unterstützung. Keine anwaltliche Prüfung dieses neuen Textes behauptet.

